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Ausbildung - Krankenpflegehelfer*in - staatlich geprüft - verkürzte Ausbildung
Euro Akademie Meißen
Meißen
Aktualität: 07.04.2025
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07.04.2025, Euro Akademie Meißen
Meißen
Ausbildung - Krankenpflegehelfer*in - staatlich geprüft - verkürzte Ausbildung
Aufgaben:
- Die Ausbildung erfolgt im Wechsel zwischen Theorie- und Praxisphasen. Mit dem Berufsabschluss »Staatlich geprüfte*r Krankenpflegehelfer*in« hast du nicht nur beste Chancen auf einen spannenden Beruf mit großer Zukunftsperspektive, du schaffst zudem die Voraussetzung für die Ausbildung zur Pflegefachfrau*zum Pflegefachmann. Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer unterstützen bei der Pflege und Betreuung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Pflegerische Aufgaben in Unterstützung der Selbstversorgung, der Mobilität und Bewegung werden von ihnen bei den zu pflegenden Menschen mit einem geringen Grad an Pflegebedürftigkeit und in stabilen Pflegesituationen selbständig übernommen. Sie gestalten Beziehungen zu pflegebedürftigen Menschen und ihren Bezugspersonen, nehmen Kontakt auf und beachten hierbei die Lebensgeschichte und Kultur der zu pflegenden Menschen.
- Als Krankenpflegehelfer und Krankenpflegehelferin bist du ein wichtiges Bindeglied im Team, reflektierst dich selbst und die jeweilige Pflegesituation, wenn du mit anderen Berufsgruppen eng zusammenarbeitest. Pflegerische Aufgaben, die von Pflegefachpersonen übernommen werden, unterstützt du unter Anleitung aktiv mit. Unter Anleitung und Überwachung einer Pflegefachperson übernimmst du ausgewählte, ärztlich veranlasste diagnostische und therapeutische Verrichtungen.
- Fächer aus dem berufsübergreifenden Bereich sind :
- Lernfelder aus dem berufsbezogenen Bereich sind:
- Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen
- Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken
- Eigene Arbeit strukturieren und organisieren
- Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten
- Situationsgerecht kommunizieren
- Gesundheit erhalten und fördern
- Lebensraum und Lebenszeit gestalten
- In akuten Notfällen adäquat handeln
- Darüber hinaus können auch andere Lernformate zum Einsatz kommen, wie z. B. Präsenz-Unterricht online, d.h. es findet ein gemeinsamer Unterricht von Lehrenden und Lernenden in einem virtuellen Raum (Klassenzimmer) statt oder Präsenz-Unterricht hybrid, als eine Unterrichts-Mischform, bei der die verschiedenen Formen des Präsenz-Unterrichts (online oder offline) gleichzeitig oder zeitversetzt stattfinden.
- Deine erworbenen Kompetenzen reflektierst und vertiefst du im Rahmen von Praxiseinsätzen in Versorgungsbereichen der stationären und ambulanten Langzeitpflege und / oder der stationären Akutpflege.
Qualifikationen:
- Deutsch / Kommunikation
- Englisch
- Gemeinschaftskunde
- Religion/Ethik
- Sport
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss oder
- Realschulabschluss oder gleichwertiger mittlerer Schulabschluss
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis über den positiven Bescheid der Landesbehörde über die Verkürzung der Ausbildung - die Entscheidung über die Verkürzung trifft das Landesamt für Schule und Bildung (Ein formloser Antrag sollte bis spätestens drei Monate vor Ausbildungsbeginn (i.d.R. 01.08. eines Jahres) beim Landesamt für Schule und Bildung, Referat 24, Berufsbildende Schulen eingereicht werden.).
- Mindestens 3 Jahre Berufstätigkeit in den letzten 10 Jahren oder
- Mindestens 2 Jahre Berufstätigkeit in den letzten 10 Jahren und eine mindestens 6-monatige einschlägige Weiterbildung zur Arbeitsförderung nach § 81 SGB III oder
- Mindestens 5 Jahre Berufstätigkeit in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss der Qualifikation für Betreuungskräfte gemäß GKV-SV-RL nach § 53b SGB XI.
- Weiterhin werden eine erfolgreich absolvierte Ausbildung oder Teile einer Ausbildung in der Berufsfachschule für Sozialwesen bis zu einem Jahr auf die Ausbildung in der Pflegehilfe angerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass die Ausbildungsabschnitte gleichwertig sind und das Ausbildungsziel des Bildungsganges trotz kürzerer Ausbildungsdauer erreicht werden kann.
- Hast du deine Ausbildung mit einem Hauptschulabschluss begonnen und mit einem Ausbildungsabschluss einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht, dann erwirbst du zusätzlich zum Berufsabschluss den Realschulabschluss.
Wir bieten:
- Intensive und interaktive Kompetenzvermittlung in Kleingruppen
- Innovative didaktische Lehrformate für die berufspraktische Anleitung
- Integration neuster Erkenntnisse aus der Lehr- und Lernforschung
- Intensiver Erfahrungsaustausch.
- Aufbauoptionen
- Darüber hinaus bieten wir dir zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für deine Spezialisierung oder auch zur Erweiterung deiner beruflichen Handlungskompetenzen an.
- Ein vorhandenes Beschäftigungsverhältnis bleibt bestehen. Arbeitgeber können sich die Kosten für ihre Auszubildenden über § 82a SGB XI refinanzieren lassen.
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