Informationen zur Anzeige:
Duales Studium als Rechtspfleger:in
Berlin
Aktualität: 03.12.2023
Anzeigeninhalt:
03.12.2023, Der Präsident des Kammergerichts
Berlin
Duales Studium als Rechtspfleger:in
Als Rechtspfleger:in stehst du neben Richter:innen als selbstständiges Organ der Rechtspflege. Als solches bist du in deinen Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Deine Aufgaben sind im Rechtspflegergesetz geregelt.
Tätigkeitsbeispiele im Überblick:
Zivilgerichtsbarkeit:
Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
Zwangsversteigerung von Grundstücken
Berechnung der Verfahrenskosten
Entscheidungen über Kostenfestsetzungsanträge von Prozessparteien
Freiwillige Gerichtsbarkeit:
Testamentseröffnung
Erteilung von Erbscheinen bei gesetzlicher Erbfolge
Überwachung von Vormundschaften und Betreuungen
Entscheidungen über Anträge auf Eintragungen im Grundbuch und im Handelsregister
Strafvollstreckung:
Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen
Justizverwaltungssachen:
Geschäftsleitung eines Gerichts
Personalsachbearbeitung
Das duale Studium als Rechtspfleger:in erfolgt in einem dreijährigen Vorbereitungsdienst und besteht aus berufspraktischen und fachtheoretischen Abschnitten. Die fachtheoretischen Abschnitte finden an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR, Campus Lichtenberg) statt. Die berufspraktischen Abschnitte erfolgen an einem Gericht oder in der Staatsanwaltschaft. Zu Beginn der Ausbildung - dem sogenannten Vorbereitungsdienst - erfolgt deine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.
insgesamt vier Semester Studium an der HWR Berlin
Gebiete:
Zivilrecht, Strafrecht, Prozessrecht, Vollstreckungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht, Kostenrecht, etc.
Praxis
Unterweisung an verschiedenen Gerichten und/oder der Staatsanwaltschaft
Beispiele:
Kennenlernen des Arbeitsplatzes der Rechtspfleger:innen, Arbeit mit echten Akten, Publikum, Begleitung von Kolleg:innen (z.B. Gerichtsvollzieher:innen, Nachlasspfleger:innen)
Ausbildungsabschluss
Du benötigst eine der folgenden Staatsangehörigkeiten
Die deutsche Staatsangehörigkeit (i.S.d. Art. 116 GG), bzw.
Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (FHR)
Der fachlich ähnlichen Berufsausbildung (§ 11 Abs. 2 BerlHG),
Interesse an der Klärung von Rechtsfragen und Anwendung von Rechtsvorschriften
Fähigkeit zu systematischem Denken und wissenschaftlichem Arbeiten
Einsatz- und Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität
Team-, Kritik- und Konfliktfähigkeit
Belastbarkeit und gesundheitliche Eignung für den Beruf
Sicheres Auftreten, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit im Umgang mit Publikum
Standorte