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Ausbildung - Ausbildung Krankenpflegehelfer berufsbegleitend (1­­,­­5 Jahre) (m/w/d) 29.03.2025 Akademie für berufliche Bildung gGmbH Dresden
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Ausbildung - Ausbildung Krankenpflegehelfer berufsbegleitend (1,5 Jahre) (m/w/d)
Akademie für berufliche Bildung gGmbH
Dresden
Aktualität: 29.03.2025

Anzeigeninhalt:

29.03.2025, Akademie für berufliche Bildung gGmbH
Dresden
Ausbildung - Ausbildung Krankenpflegehelfer berufsbegleitend (1,5 Jahre) (m/w/d)
Aufgaben:
  • In der Ausbildung zum Krankenpflegehelfer erwirbst du die beruflichen Fähigkeiten für die eigenverantwortliche Umsetzung und Dokumentation grundpflegerischer Maßnahmen bei Menschen inunterschiedlichen Lebensphasen, darunter Kranke, Ältere und Menschen mit Behinderungen. Dabei beachtest du stets hygienische Standards. Du unterstützt Pflegefachkräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, der Durchführung von Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensräumen und -zeiten sowie bei der Umsetzung gesundheitsfördernder und rehabilitativer Maßnahmen.
  • Geriatrische Einrichtungen
  • Ambulante Pflegedienste
  • Pflegeheime und Kurzzeitpflege
  • Kliniken
  • Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen
  • Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken
  • Eigene Arbeit strukturieren und organisieren
  • Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten
  • Situationsgerecht kommunizieren
  • Gesundheit erhalten und fördern
  • Lebensraum und Lebenszeit gestalten
  • In akuten Notfällen adäquat handeln
Qualifikationen:
  • Deutsch/Kommunikation | Englisch | Gemeinschaftskunde
  • Wohnsitz im Freistaat Sachsen
  • Hauptschulabschluss oder höher
  • Nachweis gesundheitliche Eignung durch ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis der persönlichen Eignung durch erweitertes Führungszeugnis
  • Zulassungsbescheid der Landesbehörde über die Verkürzung der Ausbildung
Wir bieten:
  • Schulgeldfrei
  • Arbeitgeber können sich die Kosten für ihre Auszubildenden über § 82a SGB XI refinanzieren lassen

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