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Ausbildung - Ausbildung Krankenpflegehelfer berufsbegleitend (1­­,­­5 Jahre) (m/w/d) 29.03.2025 Akademie für berufliche Bildung gGmbH Dresden
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Ausbildung - Ausbildung Krankenpflegehelfer berufsbegleitend (1,5 Jahre) (m/w/d)
Akademie für berufliche Bildung gGmbH
Dresden
Aktualität: 29.03.2025

Anzeigeninhalt:

29.03.2025, Akademie für berufliche Bildung gGmbH
Dresden

Einleitung

01069 Dresden11.08.2025Schulische Ausbildung

Ausbildung Krankenpflegehelfer berufsbegleitend (1,5 Jahre) (m/w/d)

Akademie für berufliche Bildung gGmbH

Ihre Aufgaben

In der Ausbildung zum Krankenpflegehelfer erwirbst du die beruflichen Fähigkeiten für die eigenverantwortliche Umsetzung und Dokumentation grundpflegerischer Maßnahmen bei Menschen inunterschiedlichen Lebensphasen, darunter Kranke, Ältere und Menschen mit Behinderungen. Dabei beachtest du stets hygienische Standards. Du unterstützt Pflegefachkräfte bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte, der Durchführung von Behandlungspflege, der Gestaltung von Lebensräumen und -zeiten sowie bei der Umsetzung gesundheitsfördernder und rehabilitativer Maßnahmen.

Mögliche Arbeitsfelder:

  • Geriatrische Einrichtungen
  • Ambulante Pflegedienste
  • Pflegeheime und Kurzzeitpflege
  • Kliniken

Inhalt:

Berufsübergreifender Bereich:

  • Deutsch/Kommunikation | Englisch | Gemeinschaftskunde

Berufsbezogener Bereich:

  • berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen
  • Pflegesituationen erkennen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken
  • Eigene Arbeit strukturieren und organisieren
  • Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten
  • Situationsgerecht kommunizieren
  • Gesundheit erhalten und fördern
  • Lebensraum und Lebenszeit gestalten
  • in akuten Notfällen adäquat handeln

Ausbildungsdauer:

  • 1,5 Jahre berufsbegleitend mit Praxiseinsätzen in der stationären und ambulanten Pflege
  • Die Ausbildungsdauer beträgt dann 1,5 Jahre. Die Teilzeitausbildung setzt ein im Umfang reduziertes Beschäftigungsverhältnis mit dem Träger der berufspraktischen Ausbildung voraus. Alle weiteren Bestimmungen der BFSO gelten auch für die Teilzeitausbildung.

Prüfungen:

Es werden alle Lernfelder des Lehrplanes geprüft. Dazu zählen auch Deutsch, Englisch und Gemeinschaftskunde. Wer bereits über einen Realschulabschluss oder gleichwertig verfügt und in den Fächern D/ENG/GK mind. die Note ausreichend auf dem Zeugnis der 10. Klasse hatte, muss diese berufsübergreifenden Fächer nicht noch einmal ablegen.

Abschluss:

  • staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer (m/w/d)
  • Bei einer Abschlussnote von 3 und besser erhalten Teilnehmende den Realschulabschluss anerkannt.
  • Der erfolgreiche Abschluss befähigt auf Antrag zur verkürzten Ausbildung zur Pflegefachkraft.

Teilnahmevoraussetzungen / Zulassungsvoraussetzungen:

Die Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen werden in der Berufsfachschulordnung Sachsen geregelt.

  • Wohnsitz im Freistaat Sachsen
  • Hauptschulabschluss oder höher
  • Nachweis gesundheitliche Eignung durch ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis der persönlichen Eignung durch erweitertes Führungszeugnis
  • Zulassungsbescheid der Landesbehörde über die Verkürzung der Ausbildung

Kosten und Finanzierung:

  • schulgeldfrei
  • Arbeitgeber können sich die Kosten für ihre Auszubildenden über § 82a SGB XI refinanzieren lassen

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